Die Hausordnung der Allbau GmbH
Nr. 1: Verhalten im Haus
Das Leben mit Nachbarn bringt es mit sich, etwas vom Leben der Nachbarn mitzubekommen. Bei Kontroversen ist der direkte Kontakt zu suchen. Offene, freundliche und wertschätzende Kommunikation untereinander ist die Grundlage für Verständnis.
Ein einvernehmliches Wohnen liegt im Interesse aller Hausbewohner und des Vermieters. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind hierzu ebenso erforderlich, wie die Einhaltung der Hausordnung.
.
Nr. 2: Haussicherheit
Es ist wichtig, Unbefugten den Zugang zum Haus zu erschweren, um die Risiken von Einbruch und Diebstahl zu verringern. Öffnen Sie unbekannten Personen nicht leichtfertig und halten Sie Zugänge zum Haus geschlossen.
Nr. 3: Sicherheit, Ordnung, Brandschutz
In Allgemeinflächen (Treppenhaus, Keller, Dachboden) dürfen keine Gegenstände wie z. B. Schuhe, Schränke, Dekoration, Blumen, Bilder etc. abgestellt, aufgehangen oder ausgelegt werden. Im Brandfall können alle Gegenstände z. B. in einem verrauchten Treppenhaus zu gefährlichen Stolperfallen werden. Dies gilt auch für einzelne Schuhe; nutzen Sie gerne so genannte Abtropfmatten im Inneren der Wohnung, um Schuhe bei schlechtem Wetter abzustellen.
Ebenso ist es nicht gestattet Gegenstände auf Außenfensterbänken abzustellen oder über Balkonbrüstungen zu hängen.
Bitte nutzen Sie für Dekoration oder Lagerung stets die eigenen Mieträume (Wohnung inkl. eigenem Keller oder Kellerersatzraum).
Wenn es in Ihrem Haus oder in der Umgebung brennt, müssen Sie die Feuerwehr rufen. Sie dürfen keine gefährlichen Stoffe in der Wohnung oder auf dem Grundstück lagern, die anderen schaden oder die Umwelt verunreinigen könnten. Glühende Asche darf nicht in die Müllbehälter eingefüllt werden.
Nr. 4: Hausreinigung, Sauberhalten, Pflege und Ordnung
Als Mieter haben Sie Ihre Wohnung und den Keller regelmäßig zu lüften und sauber zu halten. Außerdem haben Sie abwechselnd mit den anderen Mietern das Treppenhaus, den Trockenraum, den Hof und den Bürgersteig zu reinigen. Das gilt auch für Gehwege, die zu anderen Häusern führen. Im Winter ist von Ihnen nach dem Räumen von Eis und Schnee abstumpfendes Material zu streuen, aber kein Salz. Sie müssen Ihr eigenes Räum- und Streumaterial besorgen. Das Treppenhaus muss einmal pro Woche gereinigt werden. Alle Mieter müssen sich abwechselnd um den Kellerflur, die Kellertreppe, die Gemeinschaftsräume, die Sinkkästen, den Trockenboden und die Bodentreppe kümmern. Wenn es im Erdgeschoss ein Ladenlokal gibt, das nicht mit dem Keller und dem Treppenhaus verbunden ist, sind die anderen Mieter für die Reinigung des Kellerbereichs verantwortlich.
Sie haben den Müllplatz sauber zu halten und die Müllbehälter richtig zu benutzen. Alle Mieter haben sich abwechselnd um die Reinigung des Müllplatzes, der Mülltonnen und der angrenzenden Grünanlagen zu kümmern. Der Vermieter kann Reinigungspläne für alle Mieter erstellen, die für alle verbindlich sind.
Wenn Sie als Mieter verreisen oder aus anderen Gründen nicht da sind, müssen Sie dafür sorgen, dass während Ihrer Abwesenheit die Reinigung fortgesetzt wird. Der Vermieter kann durch einseitige Erklärung bestimmen, dass die Reinigung, der Winterdienst teilweise oder vollständig von einer professionellen Firma durchgeführt werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf die Mieter umgelegt.
Die gemeinschaftlichen Räume, Trockenräume, Waschküchen, Keller und Hauseingänge dürfen nicht zum Lagern von persönlichen Gegenständen.
Nr. 5: Waschen und Trocknen der Wäsche, Benutzung der Waschküche und Trockenräume
Sie dürfen nur die Wäsche des eigenen Haushalts waschen und dies nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Die Waschküche und Trockenräume können abwechselnd von den Mietern genutzt werden, und die Reihenfolge kann untereinander vereinbart werden. Wenn nötig, wird der Vermieter einen Nutzungsplan aufstellen. Ihre Wohnung darf nicht zum Trocknen von Wäsche genutzt werden. Bitte benutzen Sie die Trockenräume dafür. Wäsche darf auf dem Balkon nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden. Nach der Benutzung sind Waschküche, Waschmaschinen, Trockner und Trockenräume von Ihnen zu reinigen. Keller- und Dachbodenfenster schließen Sie bitte bei schlechtem Wetter oder bei Nacht.
Nr. 6: Schadensverhütung
Bei Frostgefahr, dürfen die Heizkörperventile von Warmwasserheizungen nicht geschlossen werden. Das ist besonders wichtig in Schlafräumen, da die Rohre in den Wänden sonst einfrieren können.
Wenn durch unsachgemäße Behandlung Schäden entstehen, haftet der Mieter dafür. Es dürfen keine Gegenstände im Keller gelagert werden, die bei Feuchtigkeit beschädigt werden können.
Nr. 7: Hausruhe
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keinen Lärm machen, der Ihre Nachbarn stört. Das gilt auch für Musik, Fernsehen oder Radiohören. Stellen Sie sicher, dass die Geräusche nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen. Es gelten die üblichen Regeln in der Gemeinde. Wenn Sie Geräte verwenden müssen, die Lärm verursachen, wie z. B. Staubsauger sind diese werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr zu nutzen. Wenn es andere Zeiten gibt, die von den Behörden festgelegt wurden, sind diese zu beachten. Es ist nicht erlaubt, auf Balkonen, Terrassen oder in den Gemeinschaftsflächen zu grillen. Bei Konflikten mit anderen Mietern oder Nachbarn sind diese einvernehmlich untereinander zu lösen. Ist das nicht möglich entscheidet der Vermieter.
Nr. 8: Außenanlagen, Spielplätze und Grünflächen
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Wohnumfeld und die Einrichtungen nicht verschmutzen oder zerstören. Bitte sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen darüber. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Wenn Sie Gefahren oder Schäden bemerken, informieren Sie bitte den Vermieter. Der Vermieter haftet nur bei schuldhaftem Verhalten für Schäden, die durch defekte Anlagen oder Einrichtungen verursacht werden.
Hunde müssen in Wohnanlagen immer an der Leine sein und Haustiere dürfen nicht auf Spielplätzen herumlaufen. Bitte füttern Sie keine Tauben oder Katzen.
Ölwechsel und Autoreparaturen sind in den Wohnanlagen und auf Straßen, Plätzen und in Garagenhöfen verboten. Sie können Ihr Auto nur an dafür vorgesehenen Waschplätzen waschen. Nicht zugelassene Fahrzeuge oder abgestellte Wohnwagen wird der Vermieter kostenpflichtig abschleppen lassen.
Diese Bestimmungen der Hausordnung sind Bestandteil des mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrages. Alle Bewohner des Hauses, also auch Untermieter, sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Kinderfreundliche Hausordnung
Unsere Hausordnung nimmt Rücksicht auf Kinder
- Kinderlärm gehört zum Leben und ist Zukunftsmusik. Nur in Ausnahmefällen
sollte in netter Form um Rücksicht gebeten werden. - Die Meinung der Kinder sollte bei Streitigkeiten berücksichtigt und angehört werden.
- Kinderwagen dürfen, wo es möglich ist, im Treppenhaus stehen.
- Kinder spielen gerne draußen. Der Spielplatz ist nicht der einzige Ort, an dem sie
sich aufhalten dürfen. Auch Wiesen, Gehwege und Freiflächen sind weitere Spielorte für Kinder.
Die Spielplätze sind natürlich auch für Freunde zugänglich. - Auf den Wiesen und in den Höfen dürfen Kinderzelte und Planschbecken aufgebaut
und Decken ausgebreitet werden. - Wasser für die Planschbecken, zum Matschen oder für eine Gartendusche usw.
darf aus der Waschküche entnommen werden. - Wiesen sind keine Hundeklos. Hundekot auf Wiesen und Gehwegen sowie Katzenkot in
Sandkästen stellen eine Gesundheitsgefährdung für Kinder dar. - Ballspielen ist erlaubt, am besten mit weichen Bällen, die den Strauch- und Baumbestand schonen.
- Für Kinderfahrzeuge (z. B. Bobbycars, Dreiräder usw.), Rollerblades und Skateboards können die vorhandenen Asphaltflächen genutzt werden.
- Autos müssen Rücksicht auf Kinder nehmen und dürfen Bürgersteige nicht zuparken.
Auf allen Grundstücken des Vermieters gilt Schritttempo.



