AllbauStiftung: Kultur in Essen

 

AllbauStiftung fördert Kunst und Kultur

Zum 75-jährigen Bestehen der Allbau GmbH haben wir die AllbauStiftung ins Leben gerufen und mit einem Vermögen von damals 2 Mio. DM ausgestattet (ca. 1 Mio. Euro). Eine Reihe von Zustiftungen ließ dieses Vermögen auf aktuell ca. 2,2 Mio. Euro anwachsen.

Die Stiftung dient dem Zweck, Kunst und Kultur in der Stadt Essen zu fördern; ein Schwerpunkt liegt dabei auf kulturellen Einrichtungen, Projekten und Angeboten in den Stadtteilen und -bezirken. Insofern ist die Stiftung ein wichtiger Ausdruck der traditionellen engen Verbundenheit der Allbau GmbH mit der Stadt Essen. Für die konkrete Fördertätigkeit stehen derzeit pro Jahr rund 60.000 Euro aus Stiftungserträgen zur Verfügung.

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Förderschwerpunkte

Besonders förderfähige Projekte


Musik
 


Tanz
 


Theater
 


Bildende Kunst
 


Literatur
 

Bühnenszene mit zwei Männern
Stadtteilkultur fördern

Lebensqualität im Wohnquartier steigern

Seit seiner Gründung engagiert sich der Allbau nicht nur als Wohnungsanbieter für eine hohe Wohnqualität. Menschen „wohnen“ über die eigenen vier Wände hinaus; ob sie sich zu Hause fühlen, hängt auch von der Nachbarschaft, angrenzenden Freiflächen, dem Versorgungsangebot und letztlich vom Image des gesamten Stadtteils ab. 

Zur Gestaltung dieses Umfelds kann künstlerische Arbeit in besonderer Weise beitragen. Über die Schaffung materieller Objekte bietet sie die Chance, den Stadtteil visuell zu prägen. Zusätzlich helfen kreative Prozesse dabei, eigene Potenziale zu entdecken, stärken das Selbstvertrauen und die innere Motivation. 

Bis heute hat die AllbauStiftung mit rund 2,0 Mio. Euro über 920 Projekte gefördert. Sie decken das komplette Spektrum der Stadtteilkultur ab – angefangen beim (Tanz-) Theater über Literatur und Musik bis hin zur bildenden Kunst.

Bühnenszene mit zwei Personen in einem Wohnzimmer
Kulturprojekte voranbringen

Ihr Förderantrag an die AllbauStiftung

Sie möchten eine Förderung der AllbauStiftung beantragen? Dazu haben Sie zweimal pro Jahr Gelegenheit.

Reichen Sie

  • für Projekte im ersten Halbjahr spätestens bis zum 30. September des Vorjahres,
  • für Projekte im zweiten Halbjahr spätestens bis zum 31. März desselben Jahres

ein ausgefülltes Antragsformular sowie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit Ihrer Einrichtung oder Initiative per E-Mail an AllbauStiftung ein.
Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der AllbauStiftung jeweils im Mai und im November.

Bitte beachten: Haben Sie in drei aufeinanderfolgenden Jahreshälften eine Förderung erhalten, können Sie im vierten Halbjahr keine Unterstützung bekommen!

AllbauStiftung

Ansprechpartner

Dieter Remy

Leiter Unternehmenskommunikation
Allbau GmbH

Tel. 0201.2207-307