Wohngeld
So bekommen Sie Ihr Wohngeld
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für MieterInnen oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende EigentümerInnen geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch und muss das Wohngeld grundsätzlich nicht zurückzahlen.
Wer Kinder hat, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, kann zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt. Wenn Sie diese Leistungen beantragen wollen, geben Sie Ihre Unterlagen im JobCenter in der Bismarckstraße 36, 45128 Essen, ab. In der 3. Etage gibt es einen speziellen Antragsservice für Bildung- und Teilhabeleistungen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, berechnet die für Sie zuständige Wohngeldstelle, nachdem Sie einen schriftlichen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Sie wollen im Vorfeld selbst prüfen, ob Ihnen eventuell Wohngeld zusteht? Geben Sie Ihre Daten in den Online-Wohngeldrechner ein und bekommen Sie eine erste unverbindliche Einschätzung. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
